Leistung - Gebietsabflussbeiwertkarte


 

Im Urteil des BayVGH vom 31.03.2003 wird u.a. festgestellt, dass die Einführung einer Niederschlagswassergebühr nicht mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, wie von der beklagten Gemeinde vorgetragen wurde. Angedacht wurde eine Gebietsabflussbeiwertkarte (GAB).

Diese GAB-Karte ist die Basis für die Berechnung der befestigten Flächen. Einzelfälle, deren befestigte Flächen zu mehr als 20 bis 25 % abweichen, können im Rahmen eines Anhörungsverfahrens berichtigt werden. Maßgebend ist sodann die tatsächlich an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene befestigte Fläche. Entsprechend hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 10.04.1987 entschieden „....... so hätte sie (Stadt) allenfalls die Möglichkeit, auf die konkrete Ermittlung der tatsächlich vorhandenen befestigten Flächen zu verzichten und diese nach dem Ausmaß der Flächen eines Grundstücks vervielfacht durch einen so genannten Gebietsabflussbeiwert zu bestimmen unter gleichzeitiger Vorsehung eines angemessenen Korrektivs für den Fall, dass die konkreten befestigten Grundstücksflächen hiervon erheblich abweichen“. Der Aufwand hierfür ist relativ gering (Erfassung, Zuordnung, EDV-Verarbeitung, Anhörung, ggf. Änderung, Bescheiderstellung). und hat den Vorteil, dass sich die einmal erfassten Flächen nicht wesentlich verändern.

Eine weitergehende, dem Wahrscheinlichkeitsmaßstab näher kommende Methode ist die Erfassung der angeschlossenen versiegelten Flächen durch Ortseinsicht; allerdings mit einem höheren Aufwand. (Erfassung, Bewertung, EDV-Verarbeitung).

Weitere Unterscheidungen bei der tatsächlichen Erfassung sind durch die Feststellung der Abflussbeiwerte möglich. Hier wird nochmals nach Befestigungsarten und dem jeweiligen Abfluss daraus unterschieden, z.B. Asphalt, Beton, Kies, Schotter, Rasengitter. Dieses Verfahren verursacht den größten Aufwand (Erfassung, Bewertung, EDV-Verarbeitung, Anhörung, ggf. Änderung, Bescheiderstellung).

Insoweit dürfte der von uns favorisierte Maßstab Grundstücksfläche x Gebietsabflussbeiwert (GAB) wohl der mit dem wenigsten Aufwand sein, als in diesem Falle das Entsorgungsgebiet in verschiedene Gebiete gleicher Bebauungsart festgelegt und jeweils ein Gebietsabflussbeiwert zugeordnet wird.