Leistung - Anlagevermögen und Datenverarbeitung


 

ANLAGENACHWEIS

Das kommunale Haushaltsrecht wurde zum 01.01.2007 geändert (GVBl 2006 S. 975). Die Modelle zur Einführung eines neuen Rechnungswesen sehen u. a. die Doppik (Einführung eines Rechnungswesens mit doppelter kaufmännischer Buchführung) und die erweiterte Kameralistik mit Vermögens- und Ergebnisrechnung vor. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt „da weite Teile der gesetzlichen Regelungen des kommunalen Haushaltsrechts unabhängig vom gewählten Rechnungswesen gelten, ist eine punktuelle Anpassung einzelner Vorschriften ausreichend“. Das bedeutet, dass der erste Schritt die Bewertung und  Erfassung des Anlagevermögens, insbesondere für kostenrechnende Einrichtungen sein könnte.

Wir erstellen Anlagevermögen nach den Vorschriften der Kommunalen Haushaltsverordnung (§ 76 KommHV) mit Verwaltungsvorschriften (VV) und Anlagen für das gesamte Kommunalvermögen. Bei Ver- oder Entsorgungseinrichtungen sowie Friedhöfen werden die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten mit oder ohne Mehrwertsteuer ermittelt (Nominalwertprinzip). Kosten für Flurschäden, Dienstbarkeiten, Ingenieurgebühren usw. werden dem entsprechenden Wirtschaftsgut zugeordnet. Grundstücke werden mit Flurnummer., Gemarkung und Größe dokumentiert. Der Abschreibungssatz (AfA) wird entsprechend der Lebensdauer des Wirtschaftsgutes oder nach amtlichen Tabellen ermittelt.

Datenverarbeitung (Excel-Macro)

Der Anlagenachweis wird in einem Vermögensprogramm, welches wir mit einem Informatiker entwickelt haben, erfasst. Die Datei umfasst folgende Parameter:

·                Bezeichnung des Anlagenachweises

·                Bezeichnung des Anlagegutes

·                Anschaffungszeitpunkt des Anlagegutes

·                Anschaffungswert in Euro

·                Abschreibungsdauer in Jahren

·                Abschreibungssatz in Prozenten

·                jährliche Abschreibung in Euro

·                Endstand Anschaffungswert

·                Endstand Abschreibungen

·                Restbuchwerte

Nachdem das Programm praxisnah entwickelt wurde, sind folgende Arbeits-Schritte erforderlich:

  1. Erstellung Kontenrahmenplan
  2. Übernahme der Daten aus den jeweiligen Belegen (Rechnungen usw.) der einzelnen    Jahre zum Erfassungsjahr
  3. Erstellung von Zugangsliste für die Folgejahre
  4. Übertragung der Kontennummern auf die Zusammenstellung.

Sofern diese Arbeiten erledigt sind, rechnet das Programm vom Anfangsstand weg die vollständig abgeschriebenen Anlagegüter, die jeweilige Jahres-AfA und den Restbuchwert.

Das Programm ist urheberrechtlich geschützt und darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Kommunalberatung Hurzlmeier angewandt werden.