Leistung - Betragsbedarfsberechnung (Periodenkalkulation)


 

Der Begriff „Globalberechnung“ für die Beitragskalkulation wurde ursprünglich durch den VGH Baden-Württemberg 1978 begründet. Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof erwähnt im Urteil vom 05.09.19982 (BayVBl 1983, 305) den gleichen Begriff, wonach alle gegenwärtigen und künftigen Benutzer einer öffentlichen Einrichtung gleichmäßig zum Aufwand dieser Einrichtung beizutragen haben. Die Rechtsprechung des BayVGH wurde im Laufe der Jahrzehnte verfeinert , sodass wir folgende Leistungen anbieten:

Ermittlung des Herstellungsaufwandes vom Beginn der Herstellung einschließlich der Investitionskosten, welche nach bestehenden Planungsabsichten in überschaubarer Zukunft für die Erschließung weiterer Gebiete voraussichtlich zu erwarten sind. Anzuwenden ist da sog. Nominalwertprinzip, anzusetzen ist also der tatsächliche Wert des Aufwandes für die Herstellung oder Anschaffung.

Feststellung der Beizugsflächen (beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen) der bereits erschlossenen beitragspflichtigen und zukünftig zu erschließenden Grundstücke.

Überprüfung der Zuwendungen nach den Richtlinien der Wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) und sonstigen Zuwendungen Dritter, welche den über Beiträge umzulegenden Aufwand mindern.

Festlegung im Benehmen mit de Auftraggeber, in welcher Höhe der umlegungsfähige Aufwand über Beiträge und/oder Gebühren abgewickelt wird.

Die nach diesen Grundsätzen entwickelte Beitragsbedarfsberechnung hat den Nachteil, dass sie die Anschaffung- und Herstellungskosten mit niedrigerem Preisniveau beinhaltet und die Neuanschließer nicht die realen Beitragssätze entrichten. Aus diesem Grunde hat der Bayer. Landtag mit Änderung des KAG zum 01.01.2000 (GVBl 1998 S. 293) die Möglichkeit der Durchschnittskalkulation (Rechnungsperiodenkalkulation) geschaffen.

                                                    Rechnungsperiodenkalkulation

Demnach kann bei der Ermittlung von Beiträgen für die Herstellung und Anschaffung von leitungs-gebundenen Einrichtungen der durchschnittliche Investitionsaufwand veranschlagt und zugrunde gelegt werden. In diesem Falle werden nicht  die gesamten Investitionskosten der Beitragsbedarfsberechnung zugrunde gelegt, sondern nur diejenigen eines kürzeren, zeitnahen Zeitraums. Zugleich werden geringere Beizugsflächen als Teiler herangezogen. Es ergibt sich in diesem Falle ein zeitnahes Preisniveau und die Beitragsausfälle verringern sich entsprechend. ,

Die vorgenannten Hinweise stellen lediglich einen kurzen Abriss der Leistungen dar. Im einzelnen sind bei einer der vorgenannten Berechnungen wesentlich mehr Kriterien zu berücksichtigen, z.B. Behandlung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse, exakte Verteilung des umlegungsfähigen Aufwands auf Grundstücks- und Geschossflächen, Berechnung des Straßenentwässerungsanteils usw.